Jagd in Ungarn

Wir begrüßen Sie recht herzlich auf unserer Webseite! Wir freuen uns, dass Sie sich für die Jagdmöglichkeiten in Ungarn interessieren und möchten Sie über die gültigen ungarischen Jagdbedingungen informieren.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie möchten wir unsere liebe Jagdgäste über die Einreisemöglichkeiten nach Ungarn informieren:

Laut der ungarischen Regierungsverordnung 262/2020 (VI.5.) ab 05. Juni 2020 sind die Grenzen zu Ungarn wieder vollständig geöffnet.

Die bisherigen Beschränkungen bezüglich Quarantäne oder COVID-19-Test fallen bei Einreise aus. Das gilt für österreichische, tschechische und slowakische Staatsbürger ! Ab 07.06.2020 gilt es auch für die deutschen Staatsbürger !

Seit 21. Mai 2020 können AT und HU Staatsbürger mit einem ärztlichen Zeugnis über ein negatives SARS-CoV-2 Testergebnis aus AT nach HU einreisen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als 4 Tage und muss in englischer oder ungarischer Sprache ausgestellt sein.

Seit 1. Mai 2020 können Mitarbeiter von AT und HU Firmen, die mit einander verbunden sind (innerhalb einer Firmengruppe), zu Geschäftszwecken ohne Beschränkung (keine Quarantäne!) in HU einreisen. Das gleiche gilt für Firmeneigentümer, die in beiden Ländern Firmen haben. Hierzu muss aber glaubhaft nachgewiesen werden, dass die Reise zu Geschäftszwecken zwischen den verbundenen Unternehmen erfolgt. Geschäftsreisen zwischen nicht verbundenen (z.B. Kundenbesuche, Montage, Selbstabholung) sind weiterhin nicht möglich!

Für die Einreise nach Ungarn benötigen die Jagdgäste aus den EU-Staaten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Jagdwaffen dürfen nur im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses eingeführt werden. Die Reisedokumente können stichprobenartig von mobilen Zollbeamten jederzeit kontrolliert werden.

Zur Teilnahme an einer Jagd in Ungarn müssen die Jäger – vor Jagdbeginn – über die folgenden Dokumente verfügen:

–          mit dem Jagdvermittlungsbüro abgeschlossener Jagdvertrag

–          im Heimatland gültige Waffenbesitzkarte

–          gültige Jagdhaftversicherung /auch für Ungarn gültig/

/Falls Sie über keine Jagdhaftversicherung verfügen, werden wir für Sie – für die Dauer der Jagd – eine gültige Jagdhaftversicherung automatisch abschließen/

Aufgrund der obigen Unterlagen können wir für unsere Gäste den ungarischen Jagdschein im Ministerium für Landwirtschaft beschaffen und mit der Abschussliste dem Jagdrevier zusenden. Jeder Jäger darf nur mit eigenen Waffen die Jagd in Ungarn ausüben. Der Jagdgast verpflichtet sich während der Jagd die ungarischen Jagdgesetze und Verordnungen einzuhalten.

Der Jagdgast ist ferner verpflichtet, den Anweisungen des Jagdleiters zu folgen und darf nur das von ihm vorgezeigte und angesprochene Wild erlegen. Falls geschütztes Wild geschossen wird, ist der  Naturschutzwert vom Jagdgast zu bezahlen.

Jede, in Ungarn erbeutete Trophäe /Rothirsch,- Damhirsch- und Rehbocktrophäe sowie Muffelschnecke und Keilerwaffe/ muss bei der Landes-Trophäenbewertungsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Erlegung vorgelegt werden.

Zur Trophäenausfuhr brauchen die Jagdgäste aus den EU-Staaten die bezahlte Rechnung mitzunehmen. Für Trophäen der Jagdgäste aus Nicht-EU-Staaten sind  die zugehörigen Zollpapiere sowie die Veterinärbescheinigungen auch erforderlich.

Unser Büro ist für Sie jederzeit da. Falls Sie durch die Fa. go Hunting zur Jagd nach Ungarn kommen, werden wir alles für Ihre Jagdreise vorbereiten, alle Arbeit – von der Beschaffung der ungarischen Jagdkarte bis zur Ausstellung der Zollpapiere – erledigen. Wir liefern gerne die erbeuteten Trophäen an die erwünschte Adresse. Die Richtpreise für die Trophäenlieferung finden Sie in unserer Preisliste.